Der Bundesvorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden, vier
stellvertretenden Vorsitzenden und dem Bundesjugendleiter oder der
Bundesjugendleiterin. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden ist
die/der Vorsitzende der DVG-Tarifkommission.
Die finanziellen Angelegenheiten der DVG werden von einer / einem
stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen.
Sollte dem Bundesvorstand keine Frau angehören, entsendet die
Bundesfrauenvertretung eine Vertreterin in den Bundesvorstand als
beratendes Mitglied.
Der Bundesvorstand vollzieht die Beschlüsse der übrigen Organe und
führt die Geschäfte. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, für die nicht
der Bundesgewerkschaftstag oder der Bundeshauptvorstand zuständig sind.
Der Bundesvorstand kann die Erledigung bestimmter Aufgaben auf nicht dem
Bundesvorstand angehörende Mitglieder übertragen. Die
Vorstandsmitglieder nehmen entsprechend der internen Geschäftsverteilung
verantwortlich Aufgaben im Vorstand wahr. Der Bundesvorstand gibt sich
eine Geschäftsordnung, die dem Bundeshauptvorstand zur Kenntnis zu geben
ist.
Mitglieder des Bundesvorstandes